Schadensmeldung KSA

 

Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Stadt Wedel werden über den Schadenumlageverband der Stadt - dem Kommunalen Schadenausgleich in Kiel - abgewickelt. Geschädigte können sich bei der Stadt Wedel melden und ihre Ansprüche geltend machen.

  • spät. innerhalb eines Monats
  •  entsprechendes Formular / Ermittlungsbogen ausfüllen
  •  Fotos / ggf. Videos
  •  sonstige Dokumente (z.B. Rechnung)
  •  Alle Schadensmeldung per E-Mail an schaden(at)stadt.wedel.de
  •  Bei Fragen gerne telefonisch 04103 / 707 370

 

Allgemeine Haftpflicht

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Ersatzansprüche durch außenstehende Personen. Diese werfen vor, durch Tun, Dulden oder Unterlassen einen Schaden verursacht zu haben. Nicht beinhaltet sind Haftpflichtfälle, welche durch ein Dienstfahrzeug eingetreten sind.

Kfz – Haftpflicht

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Schäden an einer Sache oder anderen Person, welche mit dem Dienstfahrzeug verursacht wurden.

Kasko

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Eigenschäden an einem Dienstfahrzeug oder einem bei uns gemeldeten privaten Fahrzeuges.

Kasko/Kfz – Haftpflicht Kombischaden

Sie möchten einen Kfz- Haftpflicht-/ sowie einen Kasko Schaden gleichzeitig melden.

Minikasko

Dieser Schadentyp bezieht sich auf verursachte oder erlittene Schäden an oder mit einem privaten Fahrzeug von Bediensteten, Beauftragten oder Mandatsträgern. Der Schaden muss während einer Dienstfahrt entstanden sein.

Autoinsassenunfall

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Fahrer oder Insassen, welche bei einem Unfall mit dem hier angemeldeten Fahrzeug verletzt oder getötet worden sind. Ebenso sind Schäden am Gepäck abgesichert.

Schülersachschaden

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Schäden an eigener Sache, welche Schüler während einer Schulveranstaltung verursacht oder erlitten haben.

Besonderheit bei Brillenschäden: Wenn Personenschaden + Brillenschaden vorliegt greift die Unfallkasse Nord (KSA nur bei reinem Sachschaden)

Billigkeiten

Dieser Schadentyp bezieht sich auf Sachschäden der Bediensteten, Beauftragten und Mandatsträger, die diese bei der Dienstausübung selbst erleiden. Ausgenommen hiervon sind Kfz bezogene Schäden. Sollten Sie der Freiwilligen Feuerwehr angehören sind private Kfz Schäden beinhaltet.

Feuerwehrsachschaden

Bei einem Feuerwehr–Sachschaden handelt es sich um die Beschädigung oder den Verlust von Kleidungsstücken oder privaten Sachen, die üblicherweise zum Dienst in der Feuerwehr von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr mitgeführt werden (z.B. Armbanduhr, Brille, Kleidung).

Datenschutz

Im Rahmen der Schadenbearbeitung ist es erforderlich, personenbezogenen Daten zu speichern und gegebenenfalls an unseren Schadenumlageverband, den Kommunalen Schadenausgleich Schleswig-Holstein (KSA Schleswig-Holstein) weiterzugeben. Alle Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzregelungen verarbeitet.

Bitte beachten Sie hierzu das "Datenschutzmerkblatt Schadenfälle" der Stadt Wedel für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Schadenfällen sowie das Informationsschreiben des KSA Schleswig-Holstein zu Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu finden unter www.ksa-kiel.de unter der Rubrik „Datenschutz“.