Anlass für die Ausschreibung sind die Vorgaben des Vergaberechts, die öffentliche Auftraggeber dazu verpflichten, entsprechende Leistungen regelmäßig in einem transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Verfahren neu zu vergeben. Aufgrund des Gesamtauftragswertes unterliegt das geplante Vergabeverfahren den europäischen Vergabevorschriften gemäß Art. 4 Buchstabe b) der Richtlinie 2014/24/EU.
Als öffentliche Auftraggeberin ist die Stadt Wedel rechtlich verpflichtet, diese vergaberechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens erfolgt daher nicht freiwillig, sondern auf Grundlage verbindlicher gesetzlicher Regelungen.
Ziel dieser Vorschriften ist es, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, Transparenz zu schaffen und Qualitätsstandards an aktuelle gesellschaftliche, ernährungswissenschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen.
Gleichzeitig sieht das Vergaberecht vor, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich in Losen vergeben werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen eine faire Chance haben, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, und nicht aufgrund der Größe des Gesamtauftrags von einer Bewerbung ausgeschlossen werden.
Die Ausschreibung stellt dabei keine Vorentscheidung über einen künftigen Auftragnehmer dar. Vielmehr erhalten alle interessierten und geeigneten Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens die Möglichkeit, sich unter gleichen Bedingungen um die Leistung zu bewerben. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der zuvor festgelegten und anschließend veröffentlichten Zuschlagskriterien.
Während die Stadt an die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen gebunden ist, verfügt sie bei der Ausgestaltung der Vergabekriterien über einen erheblichen Gestaltungsspielraum und kann die Anforderungen an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausrichten.
Neben dem Preis fließen insbesondere Qualitätskriterien in die Bewertung ein.
Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeit, Bio-Anteile, Regionalität, ausgewogene und gesundheitsfördernde Speiseangebote, die Berücksichtigung besonderer
Ernährungsbedarfe, Hygienestandards sowie die Zuverlässigkeit des Caterers. Selbstverständlich werden auch die Besonderheiten der Schulkonzepte berücksichtigt, sodass bspw. das pädagogische Mittagessen an der Albert-Schweitzer-Schule durch den zukünftigen Caterer gewährleistet werden muss.
Die Stadt Wedel versteht die notwendige Neuausschreibung nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch als Chance zur Weiterentwicklung der Schulverpflegung. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sie die Qualitätsanforderungen gezielt definieren und durch eine weitergehende Vereinheitlichung der Verträge einheitliche Qualitätsstandards, transparente Leistungsanforderungen und sozialverträgliche Preise an allen städtischen Schulen fördern. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Verpflegungsangebot zu vergleichbaren Bedingungen anzubieten.
Die Stadt Wedel bedankt sich ausdrücklich bei den derzeitigen Cateringunternehmen für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Mit ihrem Einsatz haben sie einen wichtigen Beitrag zur täglichen Verpflegung der Schülerinnen und Schüler an den Wedeler Schulen geleistet. Die nun anstehende Ausschreibung erfolgt unabhängig hiervon ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts und stellt keine Bewertung der bisherigen Leistung dar.
(Stadt Wedel / Pressestelle)