Einspruch gegen Bürgermeisterwahl

Der Stadt Wedel liegt ein Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl vor

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Der Stadt Wedel liegt ein Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl vor. Dieser wurde am 20.12.2024 von einer wahlberechtigten Person der Stadt Wedel im Rathaus eingereicht. Der Einspruch wurde von der wahlberechtigten Person am 02. und am 08. Januar 2025 mit der Verletzung des Neutralitätsgebotes bei Wahlen begründet.

Über den Einspruch entscheidet die Kommunalaufsicht, Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Stadt wird in dem Verfahren Stellung nehmen.

Letzte Änderung: 09.01.2025