Einspruch gegen Bürgermeisterwahl abgewiesen

Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Wedel für gültig erklärt

in Rathaus & Politik,

Nach Prüfung der Kommunalaufsicht, wurde der Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Wedel abgewiesen. Das gab das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in einem Schreiben vom 27. Januar 2025 bekannt.

Die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Wedel vom 17. November 2024 und 08. Dezember 2024 wird für gültig erklärt. Das am 11. Dezember 2024 bekannt gegebene endgültige Endergebnis ist damit bestätigt.

Der Einspruch wurde am 20.12.2024 von einer wahlberechtigten Person der Stadt Wedel im Rathaus eingereicht und am 02. und 08. Januar 2025 unter anderem mit einer vermeintlichen Verletzung des Neutralitätsgebotes begründet.

Die Kommunalaufsicht hat sich mit jedem einzelnen Punkt der Begründung auseinandergesetzt und die Wahl ganzheitlich überprüft. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht war die Anfechtung der Wahl vollständig unbegründet.

Die Entscheidung der Kommunalaufsicht erlangt endgültige Bestandskraft mit Ablauf der nun anschließenden Klagefrist.

(Stadt Wedel/Verena Nendza 29.01.2025)

 

Letzte Änderung: 29.01.2025