Die Stadt Wedel legt heute Politik und Öffentlichkeit einen Maßnahmen-Katalog für den Haushaltsbegleitbeschluss vor. Dieser wurde notwendig, nachdem die Kieler Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt Wedel im November 2024 als nicht genehmigungsfähig erklärt hatte.
Eine Genehmigung von der Kommunalaufsicht kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Stadt konkrete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen identifiziert, beschließt und konsequent umsetzt. Ziel ist es, in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2028 wieder einen genehmigungsfreien Haushalt zu haben, um finanzielle Spielräume zu erwirtschaften.
Das mittlerweile hierfür erarbeitete Maßnahmenpaket „Haushaltssicherung 2028“ wird ab heute in den Fraktionen besprochen und ab dem 13. Januar in den Fachausschüssen vorberaten. Ziel ist es, die Maßnahmen im Februar im Rat als Haushaltsbegleitbeschluss zusammen mit dem Haushalt zu beschließen. Sollte es zu keinem Beschluss im Rat kommen, wäre Wedel nicht handlungsfähig.
Das Maßnahmenpaket „Haushaltssicherung 2028“ umfasst folgende Eckpunkte:
- Um die Haushaltsgenehmigung zu erreichen, sind die Maßnahmen des Paketes „Haushaltssicherung 2028“ alternativlos.
- Ziel des Konzeptes ist es, betriebsbedingte Kündigungen für alle städtischen Mitarbeitenden auszuschließen. Aufgabenreduktionen und der damit eventuell verbundene Personal- und Stellenabbau sollen über die normale Fluktuation erfolgen.
- An einer Reduzierung städtischen Leistungen auf das Durchschnittsniveau des Landes wird kein Weg vorbeiführen. Die Alternative wäre, bestimmte Leistungen nicht mehr anzubieten (z.B. Schwimmhalle).
- Der Erhalt der städtischen Leistungen in Wedel, die wichtige Beiträge für die (Weiter-) Bildung, den Sport, die Kultur und das Zusammenleben leisten, soll sichergestellt werden. Um das zu erreichen, müssen bestimmte Angebote an die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angepasst, d.h. ggfs. im Umfang oder in der Qualität reduziert, werden. Das kann auch bedeuten, dass die Leistungen zukünftig in anderen Räumen oder Gebäuden erbracht werden müssen.
- Geplant ist eine Reduzierung des Gebäudebestandes, der einen großen Kostenverursacher darstellt. Das erfordert kluge Mehrfachnutzungskonzepte für städtische Gebäude und eine Veränderungsbereitschaft bei allen Nutzern städtischer Räume (Beispiel SKB/Klassenräume). Die Alternative wäre die Streichung bestimmter Nutzungen.
- Die Maßnahmen der Haushaltssicherung 2028 sind Zielvorgaben für einzelne Produkte oder Verwaltungseinheiten. Die Umsetzung erfolgt in fachdienstübergreifenden Projektgruppen.
- Grundsatz ist dabei: Es geht nicht ums „Ob“, sondern nur um das „Wie“.
Wedels 2. Stellvertretende Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto: „Mit einem Haushaltsentwurf von -17,5 Mio. Euro haben wir jetzt keine andere Wahl, als Taten folgen zu lassen. Wir müssen aus unserer Komfortzone heraus. Ich sehe es aber auch als Chance, neue kreative und moderne Wege gehen zu können. Mir ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und versuchen, das Beste aus der Situation zu machen, um mittelfristig wieder gestalten zu können. Ich wünsche mir, dass alle Ratsmitglieder trotz des bevorstehenden Bundestagswahlkampfes ihren Fokus auf das Wohl Wedels legen! Es ist mir ebenfalls wichtig zu betonen, dass Wedel seine finanzielle Handlungsfähigkeit aus eigener Kraft und eigenem Tun wiedererlangen kann. Wir befinden uns nicht in einer Vergeblichkeitsfalle.“
Weitere Details zum Maßnahmenpaket „Haushaltssicherung 2028“ können ab heute unter Bürgerinformationssystem (Allris) abgerufen werden.
Hintergrund:
Das Innenministerium Schleswig-Holsteins ist die Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreise und die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen und genehmigt deren Haushalte.
Die Kommunalaufsichtsbehörde in Kiel hatte im November 2024 nach Beratungen mit dem Leitungsteam der Wedeler Stadtverwaltung die aktuelle Entwurfsfassung des Wedeler Haushalts als nicht genehmigungsfähig eingestuft und forderte klare Konsolidierungsmaßnahmen.
Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass die Stadt Wedel nach bisherigem Planungsstand wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist, um die Zinsen und Tilgungen für weitere Investitionskredite zu tragen. Daher können weitere Kredite nicht genehmigt werden. Sie gab zudem ihre Empfindung wieder, dass Wedel in vielen Bereichen Spitzenpositionen in den Leistungen, den Standards und den dafür erforderlichen Aufwendungen einnimmt.