Durch die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung bestehen nun keine wechselnden Geschwindigkeitsvorgaben mehr in diesem Bereich, was zu einer Verstetigung des Verkehrs führt und somit die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs verbessert. Ebenfalls trägt es zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei. Insbesondere in dem Bereich auf Höhe des S-Bahnhofes, der in dem relevanten Zeitraum vermehrt durch Schulkinder genutzt wird, ist diese Maßnahme zielführend.
Hintergrund:
Der neuen VwV StVO ging ein Abwägungsprozess voraus, der in mehreren Schritten abläuft. Seitens der unteren Verkehrsbehörde ist eine Interessensabwägung im Rahmen vielfältiger Faktoren vorzunehmen. Neben den Interessen der Verkehrsteilnehmer sowie anderer Anwohner von Straßen, auf denen sich der Verkehr in Folge der Maßnahme verlagern könnte, wird insbesondere auch die besondere Funktion der betroffenen Straße berücksichtigt. Die verkehrlichen, wirtschaftlichen und personenbezogenen Auswirkungen eventueller Maßnahmen sind umfassend und objektiv zu bewerten. Insbesondere ist für die letztendliche Entscheidung auch die Rückmeldung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei von besonderer Bedeutung. Besonders wichtig ist hierbei auch die Bewertung von möglichen Einschränkungen hinsichtlich der Hilfsfrist, beispielsweise für die Feuerwehr.
(Stadt Wedel/Verena Nendza)