Schöffenwahl

Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten Teil der Rechtsprechung. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern urteilen sie "Im Namen des Volkes" über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie haben also darüber zu entscheiden, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist. Ihre Mitwirkung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen - ihr gesunder Menschenverstand - in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt und im Gerichtsbezirk des jeweiligen Wohnortes bei Verhandlungen in Strafsachen eingesetzt. Die aktuelle Amtszeit dauert noch bis Ende 2023. Für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 finden die Wahlen im Jahr 2023 statt. 

 

Kontakt:

Wahlbüro
Rathausplatz 3-5
Zimmer 111
Frau Elsner
Tel.: 04103/707-370
Wahlen(at)Stadt.Wedel.de

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