Abmeldung einer Wohnung

Eine Abmeldung ist nicht mehr notwendig, wenn Sie eine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Meldebehörde anmelden. Auf elektronischem Wege teilt uns Ihre neue Meldebehörde Ihren Wegzug mit.

AUSNAHME: Sie müssen sich nur noch dann abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen bestehenden Nebenwohnsitz aufgeben. Bringen Sie, in diesen Fällen, bitte eine Bestätigung des Wohnungsgebers mit. Sie können auch ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular an die Meldebehörde senden. Ein Abmeldeformular können Sie sich am Ende dieser Seite herunterladen.

Bei der Abmeldung unterliegen Sie einer Meldefrist, diese beträgt zwei Wochen ab Auszugsdatum. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Überschreiten der Meldefrist um eine Ordnungswidrigkeit handelt, und im Einzelfall ein Verwarngeldangebot erteilt oder eine Geldbuße verhängt werden kann.

Notwendige Unterlagen:


Bei persönlicher Vorsprache bitte den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Gebühren:


Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Downloads und weitere Informationen:
Abmeldung bei der Meldebehörde
Mitwirkungspflicht des Vermieters
Wohnungsgeberbescheinigung

Mit freundlicher Unterstützung von...