Ummeldung einer Wohnung

Ummeldung einer Wohnung
Ummeldung einer Wohnung

Allgemeine Informationen


Wenn Sie innerhalb Wedels umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen ab Einzugstag ummelden. Wird diese Meldefrist versäumt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden kann.

Die Ummeldung ist persönlich vorzunehmen. Im Ausnahmefall können Sie eine andere Person bevollmächtigen.

Für eine Familie (Ehepaare, Eltern mit Kindern bis zur Volljährigkeit) reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen zur Ummeldung erscheint.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweise/Reisepässe aller umzumeldenden Personen 
  • Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person 
  • ggf. formlose Vollmacht
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Gebühren


Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Weitere Informationen zur
Kfz-Ummeldung
Mitwirkungspflicht des Vermieters

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