7 Fragen: So berechnet sich die neue Grundsteuer

Transparenzregister veröffentlicht.

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Wedel.de beantwortet wichtige Fragen zu den Grundsteuerhebesätzen. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin
Wedel.de beantwortet wichtige Fragen zu den Grundsteuerhebesätzen. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin

Das Land Schleswig-Holstein hat in dieser Woche das „Transparenzregister“ für die aus Sicht der Finanzbehörden „aufkommensneutralen“ Grundsteuerhebesätze für 2025 veröffentlicht. In diesem Register sind für alle Kommunen die neuen Hebesätze aufgeführt – das sind die Werte anhand derer die tatsächliche Höhe der jeweiligen Grundsteuer in Euro berechnet werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die politischen Gremien der Stadt den neuen Hebesatz auch in dieser Höhe beschließen werden.

Die Stadt Wedel beantwortet hier für alle Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer die wichtigsten Fragen:

1. Müssen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer nun grundsätzlich mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen? Erhöhen sich die Einnahmen der Stadt dadurch?

Bei den neuen Hebesätzen soll der Grundsatz gelten: Insgesamt sollen die Einnahmen durch die Grundsteuer konstant bleiben. Durch die neue Berechnung kann es aber sein, dass einige Grundstückseigner höhere Grundsteuerbeträge entrichten müssen und andere zukünftig weniger bezahlen müssen.

Nur in der Summe sollen die Gesamteinahmen der Kommunen aus der Grundsteuer konstant bleiben.

 

2. Wie hoch sind die Hebesätze für Wedel konkret?

Die von den Finanzbehörden des Landes für Wedel ermittelten „aufkommensneutralen“ neuen Hebesätze betragen:

Für die Grundsteuer A – 494 % (bisher 380 %)

Für die Grundsteuer B – 519 % (bisher 540 %)     

Unter der Grundsteuer B werden die bebauten Grundstücke veranlagt. Damit betrifft sie die große Menge der Eigentümer. Grundsteuer A betrifft hingegen landwirtschaftliche Flächen.

 

3. Wo kann ich die „aufkommensneutralen“ Hebesätze einsehen?

Die aufkommensneutralen Hebesätze für Wedel können von den Bürgerinnen und Bürgern unter den folgenden Links der Landesregierung abgerufen werden:

 

Grundsteuer B:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/service/transparenzregister/grundsteuer-b/grundsteuer-b?nn=806d357c-c12d-4312-b0a2-971de89f2cc4


Grundsteuer A:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/service/transparenzregister/grundsteuer-a/grundsteuer-a?nn=806d357c-c12d-4312-b0a2-971de89f2cc4

 

4. Wie kann ich nun die Höhe meiner Grundsteuer selbst berechnen?

Die Grundstückseigentümer können sich mit den Messbescheiden, die sie vom Finanzamt zugestellt erhalten haben und den nun veröffentlichten neuen Hebesätzen des Landes die von Ihnen voraussichtlich zu zahlenden Grundsteuer selbst errechnen. Dies ist möglich mit der einfachen Formel: Messbetrag x neuer Hebesatz = Grundsteuer.

 

5. Ab wann gelten die neuen Hebesätze?

Die neuen Hebesätze müssen im Rahmen des Satzungsrechtes erst vom Rat der Stadt Wedel beschlossen werden. Hierfür sind zunächst entsprechende Vorbereitungen der Beschlussvorvorlage durch die Verwaltung der Stadt Wedel notwendig. Bis dahin gelten die bestehenden Hebesätze für Wedel weiter (Grundsteuer A – 380 % / Grundsteuer B – 540 %) 

 

6. Stehen diese neuen Hebesätze unverrückbar fest

Auch wenn das Land Schleswig-Holstein noch einmal deutlich gemacht hat, dass die Kommunen in der Festlegung der Hebesätze frei sind, stehen damit zunächst einmal diese Hebesatzempfehlungen im Raum, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger orientieren können.

 

7. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu der neuen Grundsteuer habe / wenn mir die ermittelten Werte zu hoch oder zu niedrig erscheinen?

Fragen zu den Messbeträgen beantwortet das

Finanzamt Pinneberg, Friedrich-Ebert-Straße 29, 25421 Pinneberg

E-Mail: poststelle@fa-pinneberg.landsh.de

DE-Mail : fa-pinneberg@fa-pinneberg.landsh.de-mail.de

Telefon : 04101 5472-0

Fax : 04101 5472-68

 

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Letzte Änderung: 10.09.2024