Die kleine rote Marke am Halsband macht den Unterschied: Auch in Wedel müssen Hunde für die Hundesteuer angemeldet werden. Dass die Herrchen und Frauchen die fällige Hundesteuer für ihre Tiere entrichten, erkennt man schnell an der roten Marke, die Hunde – so sie angemeldet sind oft sichtbar am Halsband tragen. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die ihr Tier nicht anmelden begehen Steuerhinterziehung.
Wie Hundehalterinnen und Halter rechtssicher mit dem Thema Hundesteuer umgehen, hat die Stadt Wedel hier in fünf wichtigen Fragen und Antworten zusammengefasst:
1. Wo kann ich meinen Hund anmelden?
Zuständig für Angelegenheiten der Hundesteuer ist Frau Jakusch. Sie können Frau Jakusch in Zimmer 106A im 1. OG des Rathauses in Wedel zu den Öffnungszeiten persönlich erreichen oder per E-Mail unter: steuern.abgaben@stadt.wedel.de und telefonisch unter: 04103/707-283.
2. Warum gibt es überhaupt eine Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, deren Gegenstand die persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung durch natürliche Personen im Stadtgebiet Wedel ist. Sie wird durch die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) geregelt.
3. Was macht die Stadt mit dem eingenommenen Geld?
Die Hundesteuereinnahmen sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Sie werden als Haushaltskostenausgleich der Kommunen verwendet, um unter anderem den Straßenbau und Schulbau der Stadt Wedel und die Aufwendungen der örtlichen Ordnungsbehörde, die dem Schutze von verwahrlosten und gefährlichen Tieren dienen, zu finanzieren.
4. Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Dann handelt man ordnungswidrig im Sinne des § 18 Ab. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) und begeht nach § 370 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) eine Steuerhinterziehung. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
5. Wo finde ich weitere Informationen, wenn ich noch mehr wissen will?
Unter diesem Link finden Interessiert den Anmeldungsvordruck (in der Formularliste unter dem Buchstaben A) und das Informationsblatt zur Hundesteuer:
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