Stadt schafft Platz durch Entsorgung von Schrotträdern in Innenstadt

Abgestellte Räder bis 13. Mai kurz überprüfen.

in Leben in Wedel, Rathaus & Politik,

Mit einem solchen gelben Zettel werden offenkundig nicht mehr fahrtaugliche Räder gekennzeichnet. Wenn diese bis zum 13. Mai 2024 von den Eigentümerinnen oder Eigentümern nicht entfernt werden, werden die gekennzeichneten Räder entsorgt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Mit einem solchen gelben Zettel werden offenkundig nicht mehr fahrtaugliche Räder gekennzeichnet. Wenn diese bis zum 13. Mai 2024 von den Eigentümerinnen oder Eigentümern nicht entfernt werden, werden die gekennzeichneten Räder entsorgt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Die Kennzeichnung erfolgt, wenn Fahrräder sehr lange nicht bewegt wurden oder offenkundig nicht mehr fahrtaugliche sind. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Die Kennzeichnung erfolgt, wenn Fahrräder sehr lange nicht bewegt wurden oder offenkundig nicht mehr fahrtaugliche sind. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Offensichtlich verkehrsuntüchtige und zurückgelassene Räder blockieren am Bahnhof und in der Bahnhofstraße Wedel dringend benötigte Stellplätze. Deshalb entfernt der Bauhof der Stadt Wedel einmal jährlich die augenscheinlich nicht mehr benutzten Schrotträder, um wieder Platz zu schaffen, damit aktiv Radelnde ihre Fahrräder wieder komfortabler abstellen können.

Diese Aktion findet nun im April und Mai wieder statt und läuft wie folgt ab:

Ende April nehmen Mitarbeitende des Bauhofes Wedel die abgestellten Räder in Augenschein. Wenn ihnen dabei offensichtlich technisch nicht mehr fahrbare Räder auffallen oder solche, die dem Anschein nach sehr lange nicht bewegt wurden, wird an diese ein Hinweiszettel angebracht.

Sollten die so gekennzeichneten Fahrräder eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, werden diese durch den Hinweiszettel aufgefordert, das Rad bis zum 13. Mai 2024 aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, da es in dem beschriebenen Zustand eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.

Sollten sich gekennzeichnete Räder am 13. Mai 2024 noch – unbenutzt – an der gleichen Stelle befinden, werden sie dann durch Bauhofmitarbeitende entfernt und als Abfall (gem. § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz) entsorgt.

Die Stadt Wedel bittet deshalb Personen, die ihr Fahrrad langfristig am Bahnhof oder in der Bahnhofstraße abgestellt haben, bis zum 13. Mai 2024 zu prüfen, ob ihr Rad mit einem Hinweisschild gekennzeichnet wurde und – wenn notwendig – selbst für die Entfernung des Rades zu sorgen.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Radabstellanlagen für eine tägliche Nutzung durch Radfahrende vorgesehen sind und nicht als Dauerparkplatz oder Entsorgungs-stelle genutzt werden sollen.
 

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Letzte Änderung: 30.04.2024